Für das Altenpflegeheim Unterlüß besteht mit den Pflegekassen ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung nach den neuen Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes.
Bei geringem Einkommen können
den einzelnen Bewohnern neben
der Erstattung der Pflegekasse
Zuschüsse aus öffentlicher Hand
gewährt werden.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich
bei allen notwendigen Antrags-
formalitäten.
Außerhalb der Leistungen stehen eine Friseurin und eine Fußpflegerin zur Verfügung.
Bei der Ausrichtung privater Feiern im Haus sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.